Kfz-Gutachten – Hilfe vom Sachverständiger beim Schadensnachweis
Inhalt:
1 Haftpflicht- nicht zuletzt Kaskoschaden unterscheiden sich 2 warum Geschädigte im Normalfall bei einem Unfallschaden ein Kfz-Expertise vorbringen sollen, 3 warum Gerichte auf der Grundlage von Schadensgutachten entscheiden. 4 welche Person beauftragt den Sachverständiger? 5 Welche Personen kommen als Unfall-Gutachter in Betracht? 6 Wie bewertet der Sachverständiger das Auto? 7 weswegen Schadengutachten Grundlage der fiktiven Abrechnung sind. 8 Was kostet ein Gutachten für ein Auto? Lassen sich Kfz-Sachverständigengutachten anfechten?
Frankenthal -PKW-Expertise nach einem Auto-Unfall
Mit dem Expertise wird der Schaden nach einem Verkehrsunfall festgestellt. Wer bezahlt die Erstellung des Kfz-Sachverständigengutachtens?
Wozu dient ein Kfz-Expertise?
Bei einem fremdverschuldeten Unfall muss die Haftpflicht des Unfallverursachers dafür aufkommen. Handelt es sich hingegen um einen Fall für die Kasko-Versicherung, trägt diese in der Regel die Kosten. Kann ein Kfz-Begutachtung angefochten werden?
Ja, hat der Unfallgegner Zweifel, dass das Gutachten von einem qualifizierten KFZ-Sachverständigen erstellt wurde oder dass die darin genannten Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind, kann er es anfechten.
Abweichung Haftpflichtfall/Kaskoschaden
Bei der fremdverschuldeten Beschädigung seines Fahrzeuges erhält der Geschädigte vom Unfallgegner unter anderem dessen Haftpflichtversicherung die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands an seinem KFZ erforderlichen Spesen bis zu maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert erstattet (Haftpflichtfall). Im Teilkasko- u. a. im Vollkaskobereich erhält der Versicherungsnehmer seinen Fahrzeugschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Unstimmigkeite ergeben sich, wenn Sachverständige mit einem Kfz-Sachverständigengutachten beauftragt werden müssen.
Warum müssen Geschädigte im Regelfall bei einem Unfallschaden ein Gutachten einreichen?
Für die Ausübung von Schadenersatzansprüchen in einer zivilrechtlichen Schererei ist es unerlässlich, den entstandenen KFZ-Schaden in irgendeiner Anordnung beziffern zu können. Hier bedarf es konkreter Nachweise zumal einer realistischen Einschätzung der entstandenen Schäden. Diese kann ein Nichtfachmann allerdings kaum glaubhaft betätigen, weshalb ein Kfz-Sachverständigengutachten notwendig wird. In diesem lässt sich dann auch abtasten, ob die gemeldeten Unfallchäden am KFZ auch dem Unfallgeschehen gleichen, also nahe liegend ist, dass sie durch den Flugzeugunglück entstanden seien.
Da der Schadennachweis gerade in Auto-Unfallsachen Sachkompetenz erfordert, muss regelmäßig für das Auto ein Sachverständigengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Haftpflichtversicherer machen ihre Entschädigungsleistung bei größeren Schäden immer von der Vorlage eines Begutachtungs nach einem Unfall abhängig. Ist die Schuldfrage klar, erfolgt die Unfall-Abrechnung nach Sachverständigengutachten. Lediglich bei Bagatellschäden von im Einzelfall bis zu 750 € im Haftpflichtfall unter anderem 2.000 € im Kaskobereich akzeptieren die Versicherer den Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt mit Fotografien des Schadens. Höhere Schäden erfordern ein Sachverständigengutachten.
Welche Personen kommen als Unfallgutachter in Betracht?
Idealerweise ist der Unfallgutachter ein „öffentlich bestellter obendrein vereidigter Sachverständiger“. Aufgrund seiner Qualifikation haben von ihm erstellte Kfz-Expertise auch gegenüber Versicherern des Weiteren Gerichten einiges Gewicht. Ansonsten benötigt ein Sachverständiger keinen Nachweis seiner Qualifikation. Er ist nicht verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu führen. Naturgemäß lassen sich die Feststellungen in einem Kfz-Begutachtung weniger bestreiten, je qualifizierter sich eine Person als Sachverständiger ausweisen kann. Im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung kann der Sachverständige als sachverständiger Zeuge zur Grundlage des Rechtsstreites befragt werden. Je sachverständiger er ist, desto glaubwürdiger ist seine Aussage.
Wenden Sie sich heute noch an uns: Allround Service KFZ-Sachverständigengutachten auch am Wochenende Geprüfter KFZ-Sachverständiger ELA in Speyer
Oops!
Oops, you forgot something.